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Wir bleiben den Grundsätzen treu, auf denen unser Unternehmen gegründet wurde: Wir bieten unseren Kunden einen hervorragenden Service. Sicherheit steht an erster Stelle und wir schaffen Möglichkeiten für unsere Mitarbeiter!

Häufig gestellte Fragen

Eigenkapitalermittlung

Berücksichtigen Sie auch den Anteil Ihrer Eigenleistung bei der Bauausführung, denn auch dieser mindert die Baukosten und kann anteilig zum Eigenkapital gerechnet werden. Banken rechnen bei der Kreditvergabe den Teil der Eigenleistung mit bis zu 5% der Baukosten an.

Bewertung des Baugrundstücks: Bodenbeschaffenheit

Klären Sie, ob auf dem ausgewählten Grundstück früher eine andere Nutzung erfolgt ist. Etwaige Altlasten stellen unter Umständen eine besondere Belastung dar und könnten zu bösen Überraschungen führen.

Wie sieht es überhaupt mit der Bodenbeschaffenheit aus? Achten Sie auf Bodenart (lockerer Boden, Untergrund aus stehendem Gestein), Bodenfeuchtigkeit, Grundwasserspiegel. Informationen hierüber erhalten Sie bei der Gemeinde oder befragen Sie Nachbarn über deren Erfahrungen. Im Zweifel lassen Sie einfach ein Baugrundgutachten von einem neutralen und vereidigten Sachverständigen anfertigen.

Bewertung des Grundstücks: Reglementierungen

Prüfen Sie, ob es eine zeitliche Vorgabe zur Bebauung gibt und welche baulichen Vorschriften wie z. B. Höhe des Hauses, Dachneigung und -form, Grenzabstände und ähnliches existieren. Gibt es Einschränkungen in Bezug auf Natur- oder Denkmalschutz (z. B. Bäume, die nicht abgeholzt werden dürfen)?

Bewertung des Grundstücks: Wohnqualität

Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist die Klärung, ob künftig in der Nähe Betriebe oder Anlagen geplant sind, die sich auf die Wohnqualität und den Wert des Grundstücks negativ auswirken können.

Auch diese Information können Sie auf der Gemeinde einholen. Vielleicht gibt es in der Nähe schon einen oder mehrere Betriebe. Fragen Sie hier wieder Ihre zukünftigen Nachbarn, ob und welche Auswirkungen dies auf die Wohnqualität hat (Lärm oder Gerüche, die mit dem Wind verbreitet werden).

Prüfen Sie auch, ob Dritte Rechte zur Nutzung des Grundstücks haben z. B. Wegerechte. Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt.

Der Notar

Jeder Grundstückskauf ist nur dann gültig, wenn er von einem Notar beurkundet worden ist. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, d. h. er muss darauf achten, dass die vertraglichen Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine der beiden Vertragsparteien gegenüber der anderen bevorzugt oder benachteiligt wird.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  1. Der Kaufvertrag sollte Ihnen einige Tage vor Unterzeichnung vorliegen, so dass Sie ihn durch einen Anwalt prüfen lassen können.
  2. Alle Angaben bezüglich der Person des Käufers, Verkäufers sowie der Kaufpreis müssen korrekt sein.
  3. Alle im Kaufpreis enthaltenen Sonderposten müssen aufgeführt sein (z. B. Einrichtungsgegenstände, die übernommen werden).
  4. Grundbuch und Baulastenverzeichnis sollten von Ihnen eingesehen worden sein.

Finanzierungsunterlagen bei Neubau oder Kauf

  • Nachweis im Finanzierungsplan nachgewiesenes Eigenkapital
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, die Abrechnung Dezember des Vorjahres und die Abrechnung mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit Gehaltseingängen
  • Einkommensteuerklärung-/Bescheid, BWA, Gewinnermittlung der letzten 3 Jahre, Nachweis über PKV
  • Auskunft über die zukünftige Rente (GRV, PRV, BAV, RR)
  • Kopie vom Personalausweis (beide Seiten)
  • Verträge von Privatkrediten www.meineSchufa.de Bonitätsauskunft
  • Telefonnummer/Mobil/E-Mail
  • Bautechnische Hausunterlagen
  • Berechnung umbauter Raum
  • Berechnung Wohnfläche
  • Bauzeichnungen/Grundriss/Schnitt/Baubeschreibung/Gesamtkostenaufstellung
  • Liegenschaftskarte / amtlicher Lageplan
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Mietvertrag
  • Kaufvertragsentwurf (Grundstück)
  • Teilungserklärung/Verwaltervertrag
  • Aktuelle Objektfotos von außen und innen
  • Online-Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Bauen Programm

Die Baugenehmigung

  • Wenn Sie sich für ein Grundstück entschieden haben, aber nicht wissen, ob dieses bebaut werden darf, d. h. ein gültiger Bebauungsplan vorliegt oder Sie ein Objekt planen, dessen Bauweise sich erheblich von der der übrigen Bauten der Umgebung abhebt, sollten Sie eine Bauvoranfrage bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Sie ersparen sich so Kosten, für einen nicht genehmigungsfähigen Bauantrag.Einige Bauvorhaben sind genehmigungsfrei bzw. bedürfen nur eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. bei Wohngebäuden mittlerer Höhe). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt oder beim Landratsamt, welche Möglichkeiten es hier gibt bzw. welche Regelung für Ihr Bundesland zutrifft, da diese von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können.Stehen Ihrem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen, wird die Baugenehmigung in der Regel erteilt (bei Einreichung vollständiger Unterlagen nach ca. sechs Wochen).

    Tipp: Parallel zum Bauantrag können Sie die Anträge für Gas, Wasser sowie Elektro-, Telefon- und TV-Kabel bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen stellen. Beim Tiefbauamt kann die Lage des Kanalanschlusses festgestellt werden. Bemühen Sie sich rechtzeitig um Strom und Wasser für die Bauzeit. Falls Sie den Gehweg oder Teile der Straße für die Baustelleneinrichtung benötigen, ist hierfür eine Genehmigung einzuholen und später für eine ausreichende Absicherung zu sorgen.

Unterlagen für den Bauantrag

  • Dem Bauantrag sollten folgende Unterlagen beigefügt sein:
    • Bauantragsformular
    • Lageplan mit eingezeichnetem Projekt ( 1 x beglaubigte und 1 x nicht beglaubigte Ausführung)
    • Baubeschreibung
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 (Grundrisse und Ansichten)
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung
    • Berechnung des umbauten Raumes
    • Antrag auf Haus- und Grundstücksentwässerung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Zustimmung des Nachbars bei Grenzbebauung
    • Statistischer Erhebungsbogen
    • Angaben über die veranschlagten Herstellungskosten

    Falls erforderlich:

    • Genehmigung zur Vernichtung von Wohnraum (Abbruchgenehmigung)

Der Umzug

  • Vor dem Umzug:
    • Festlegung des Umzugstermins
    • Kündigung der alten Wohnung
    • Beauftragung der Umzugsfirma
    • Organisation Miet-LKW
    • Beschaffung der Umzugskartons und des Verpackungsmaterials
    • Organisation der Helfer
    • Organisation des Fachmanns für das Abklemmen der Elektrogeräte
    • Festlegung der Arbeitsaufteilung
    • Organisation des Kinderbetreuers
    • Feststellung der Zählerstände am letzten Tag
    • Mitteilung an: Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Heizkostenverteiler, Post (Nachsendeauftrag), Internet- und Telefonanbieter, Tageszeitung, Hausarzt, Bank, Versicherungen, Einwohnermeldeamt, Arbeitgeber, KFZ – Zulassungsstelle

    Am Umzugstag:

    • Absperren des Parkplatzes für den LKW
    • Auslegen der Böden mit Folie und Pappe

    Nach dem Umzug:

    • Umzugskosten beim Finanzamt geltend machen